
Inhalt der Orientierung
Eine praktische Lösung für Creator ohne eigene Geschäftsadresse
Wer geschäftsmäßig Inhalte veröffentlicht, Kooperationen eingeht oder Einnahmen erzielt, kann einer Impressumspflicht unterliegen. Welche Angaben im Einzelfall notwendig sind, hängt vom konkreten Angebot und der rechtlichen Situation ab.
1. Warum ein Impressum wichtig sein kann
Ein Impressum soll Verantwortliche eines Online-Angebots erreichbar machen. Das kann neben einer Webseite auch Social-Media-Auftritte, Twitch, YouTube, TikTok und weitere öffentlich genutzte Kanäle betreffen. Eine unvollständige oder schwer erreichbare Anbieterkennzeichnung kann problematisch sein.
- Nicht ungeprüft irgendeine Adresse oder ein Postfach eintragen.
- Für alle verwendeten Plattformen dieselben aktuellen Angaben verwenden.
- Änderungen an Name, Anschrift oder Verantwortlichkeit zeitnah übernehmen.
- Impressum und Datenschutz als unterschiedliche Informationen behandeln.
2. RAHFT Impressum-Service für Creator
Der RAHFT Impressum-Service wird nach Angaben des Anbieters für nicht exklusive Creator in Deutschland angeboten. Genannt werden unter anderem ein persönliches Impressum, eine Postadresse sowie – abhängig vom gebuchten Angebot – die Annahme und Weiterleitung von Briefen oder Paketen.
Der Anbieter erklärt außerdem, dass das bereitgestellte Impressum für mehrere eigene Social-Media-Kanäle und Webseiten verwendet werden kann. Leistungsumfang, Preise, Laufzeiten, Einrichtungs- und Weiterleitungskosten können sich ändern und sollten deshalb immer direkt auf der Angebotsseite und in den Vertragsunterlagen geprüft werden.
3. Vor der Buchung prüfen
- Gilt der Dienst für das eigene Land und die eigene Tätigkeit?
- Welche Daten erscheinen später öffentlich?
- Welche Kanäle und Webseiten dürfen abgedeckt werden?
- Welche Laufzeit, Einrichtungsgebühr und Zusatzkosten gelten aktuell?
- Wie werden eingehende Briefe, Fristen und behördliche Schreiben behandelt?
- Wie lässt sich der Vertrag ändern oder beenden?
Verlasse dich bei rechtlich wichtigen Fristen nicht allein auf allgemeine Webseitenbeschreibungen. Entscheidend sind die aktuellen Vertragsbedingungen und die zuverlässige Erreichbarkeit.
4. Das Impressum auffindbar verlinken
Nach der Einrichtung sollte der persönliche Impressumslink gut sichtbar in Webseite, Kanalbeschreibung oder Profil hinterlegt werden. Der RAHFT-Anbieter weist darauf hin, dass das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein soll. Prüfe die Verlinkung ausgeloggt und auf dem Smartphone.
5. Häufige Fragen zum Impressum-Service
Brauchen Streamer und Creator ein Impressum?
Das hängt vom konkreten Auftritt und seiner geschäftsmäßigen Nutzung ab. Diese Seite bietet nur eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was bietet der RAHFT Impressum-Service?
RAHFT nennt für nicht exklusive Creator in Deutschland unter anderem ein persönliches Impressum und eine Postadresse. Weitere Leistungen richten sich nach dem gebuchten Angebot.
Kann das Impressum für mehrere Kanäle verwendet werden?
Der Anbieter erklärt, dass das persönliche Impressum für eigene Social-Media-Kanäle, Twitch, YouTube, TikTok und Webseiten genutzt werden kann. Maßgeblich bleiben die aktuellen Vertragsbedingungen.
Wo sollte der Impressumslink stehen?
Er sollte auf Webseite und Profilen gut sichtbar und leicht erreichbar sein. Die korrekte Einbindung sollte ausgeloggt und auf dem Smartphone geprüft werden.